Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Chur.
Die SVA koordiniert die Arbeiten der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im Rahmen der Bundesgesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Erwerbs-ersatzordnung (EO), der Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) sowie der kantonalen IV-Stelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV). Ausserdem ist sie verantwortlich für den Beitragsbezug im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV).
Im Weiteren erfüllt die SVA folgende, ihr vom Kanton Graubünden übertragene Aufgaben: Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV, Kinderzulagen (FAK) und die Individuelle Prämien-verbilligung in der Krankenversicherung (IPV).
Die SVA untersteht der Aufsicht des Bundes und seinen Weisungen, soweit sie die Aufgaben im Rahmen eines Bundesgesetzes erfüllt. Sofern die SVA kantonalrechtliche Aufgaben wahrnimmt, untersteht sie der Aufsicht des Kantons Graubünden.
Die Organe der SVA sind: die Verwaltungskommission, die Direktion sowie die Revisionsstelle. Das entsprechende Organigramm ist im aktuellen Jahresbericht ersichtlich.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Chur.
Die SVA koordiniert die Arbeiten der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im Rahmen der Bundesgesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Erwerbs-ersatzordnung (EO), der Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) sowie der kantonalen IV-Stelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV). Ausserdem ist sie verantwortlich für den Beitragsbezug im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV).
Im Weiteren erfüllt die SVA folgende, ihr vom Kanton Graubünden übertragene Aufgaben: Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV, Kinderzulagen (FAK) und die Individuelle Prämien-verbilligung in der Krankenversicherung (IPV).
Die SVA untersteht der Aufsicht des Bundes und seinen Weisungen, soweit sie die Aufgaben im Rahmen eines Bundesgesetzes erfüllt. Sofern die SVA kantonalrechtliche Aufgaben wahrnimmt, untersteht sie der Aufsicht des Kantons Graubünden.
Die Organe der SVA sind: die Verwaltungskommission, die Direktion sowie die Revisionsstelle. Das entsprechende Organigramm ist im aktuellen Jahresbericht ersichtlich.
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