Die Organisation der Gemeinde Vaz/Obervaz ergibt sich aus dem Recht des Bundes, des Kantons und der Gemeinde (Gemeindeverfassung)
Die Gemeindebehörden
Die Urnengemeinde wählt die Gemeindebehörden jeweils für drei Jahre und entscheidet u.a. über den Erlass der Gemeindeverfassung, der Gemeindegesetze und der allgemein verbindlichen Verordnungen sowie die Bewilligung von Ausgaben oder Nachtragskrediten, die die Finanzkompetenz der anderen Gemeindeorgane übersteigen.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Gemeindeparlament. Er besteht aus 15 Mitgliedern. Der Präsident wird jeweils für ein Jahr gewählt. Der Gemeinderat entscheidet über den Erlass einer Geschäftsordnung, die Schaffung neuer Stellen und den Erlass von nicht allgemein verbindlichen Verordnungen. Er genehmigt die Jahresrechnung und das Budget und setzt den Steuerfuss fest. Er ist im weiteren zuständig für die Genehmigung von Nachtragskrediten bis zu 500'000 Franken und von Bauprojekten der Gemeinde. Er wählt die Gemeindekommissionen für 3 Jahre.
Die wichtigsten Kommissionen sind:
die Baukommission
die Steuerkommission
die Alp- und Weidekommission
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist die Gemeindeexekutive. Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten und 4 weiteren Mitgliedern. Er ist die Verwaltungs- und Polizeibehörde der Gemeinde und wählt das Personal der Gemeindeverwaltung.
Die Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern. Sie überprüft die Tätigkeit der gesamten Verwaltung und der Behörden. Die Revision der Rechnung erfolgt über die ROD.
Der Schulrat
Der Schulrat leitet und überwacht die Schulen und Kindergärten der Gemeinde. Er besteht aus 4 Mitgliedern.
Die Organisation der Gemeinde Vaz/Obervaz ergibt sich aus dem Recht des Bundes, des Kantons und der Gemeinde (Gemeindeverfassung)
Die Gemeindebehörden
Die Urnengemeinde wählt die Gemeindebehörden jeweils für drei Jahre und entscheidet u.a. über den Erlass der Gemeindeverfassung, der Gemeindegesetze und der allgemein verbindlichen Verordnungen sowie die Bewilligung von Ausgaben oder Nachtragskrediten, die die Finanzkompetenz der anderen Gemeindeorgane übersteigen.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Gemeindeparlament. Er besteht aus 15 Mitgliedern. Der Präsident wird jeweils für ein Jahr gewählt. Der Gemeinderat entscheidet über den Erlass einer Geschäftsordnung, die Schaffung neuer Stellen und den Erlass von nicht allgemein verbindlichen Verordnungen. Er genehmigt die Jahresrechnung und das Budget und setzt den Steuerfuss fest. Er ist im weiteren zuständig für die Genehmigung von Nachtragskrediten bis zu 500'000 Franken und von Bauprojekten der Gemeinde. Er wählt die Gemeindekommissionen für 3 Jahre.
Die wichtigsten Kommissionen sind:
die Baukommission
die Steuerkommission
die Alp- und Weidekommission
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist die Gemeindeexekutive. Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten und 4 weiteren Mitgliedern. Er ist die Verwaltungs- und Polizeibehörde der Gemeinde und wählt das Personal der Gemeindeverwaltung.
Die Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern. Sie überprüft die Tätigkeit der gesamten Verwaltung und der Behörden. Die Revision der Rechnung erfolgt über die ROD.
Der Schulrat
Der Schulrat leitet und überwacht die Schulen und Kindergärten der Gemeinde. Er besteht aus 4 Mitgliedern.
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