Auflösung der Weiterbildungsvereinbarung durch Kündigung - wer muss bezahlen? - suedostschweizjobs.ch
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Auflösung der Weiterbildungsvereinbarung durch Kündigung - wer muss bezahlen?

Veröffentlicht am 21.02.2017
Aufloesung der Weiterbildungsvereinbarung durch Kuendigung - wer muss bezahlen - suedostschweizjobs.ch 1
Der Bewerbungscoach empfiehlt:  Oft beteiligen sich die Arbeitgeber an den Weiterbildungen der Mitarbeiter und im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeitdauer dem Unternehmen. Falls während der verpflichteten Zeit das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündet wird, muss dieser, gemäss vertraglichen Abmachungen / Regeln, die kompletten oder einen Teil der Weiterbildungskosten zurückzahlen.
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit kündet, ist die Rechtslage nicht klar definiert. Wenn die Kündigung aus Wirtschaftlichkeit oder Umstrukturierungsmassnahmen  ausgesprochen wird, ist es üblich, dass der Arbeitnehmer für die Kosten nicht aufkommen muss. Erfolgt die Kündigung durch Verschuldung des Arbeitnehmers, kann der Arbeitgeber die Kosten oder einen Teil davon rückfordern. Dies vor allem, wenn die Weiterbildung für den Arbeitnehmer einen Mehrwert in der Berufswelt bringt. Falls die Weiterbildung „nur“ dem Arbeitgeber einen Mehrwert bringt, wird meistens von Rückforderungen abgesehen. Die Gesetzeslage ist in diesem Bereich schwammig und es sind (noch) keine Präsensfälle vorhanden.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING