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Was muss ich zum Probetag wissen und beachten?

Veröffentlicht am 27.04.2016
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Probearbeiten hat viele Vorteile, Sie können Ihre Fachkenntnisse und Berufserfahrung unter Beweis stellen und sich bestmöglich beim Unternehmen zeigen. Wer sich schon einmal für eine Stelle im Verkauf, in der Gastronomie oder im Hotelgewerbe beworben hat, wird diese Erfahrung vielleicht bereits gemacht haben und wissen, dass Probearbeiten nichts Negatives sein muss, sondern dass es – im Gegenteil - für beide Seiten einen positiven Effekt haben kann.  
Erscheinen Sie am Probetag ausgeschlafen, motiviert und fröhlich, denn oft wird nach dem Probearbeiten entschieden ob Sie für die Stelle in Frage kommen oder nicht. Sie erhalten die Möglichkeit das Team und Ihre zukünftige Arbeit kennen zu lernen. Aber auch das Team lernt Sie kennen und kann sich ein erstes Bild von Ihnen und Ihrer Arbeit machen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich von der besten Seite zeigen.

Muss ich einen Probetag absolvieren?
Nach einem oder mehreren erfolgreichen Vorstellungsgesprächen wird als nächster Schritt oft zu einem Probetag eingeladen. Ein Probetag ermöglicht es beiden Parteien sich besser kennen zu lernen und gestattet es Ihnen einen guten Einblick in die zukünftige Arbeitsstelle zu erhalten. Daher ist ein Probetag immer empfehlenswert, rein gesetzlich darf kein Probetag verlangt werden. Falls Sie die Einladung ablehnen, werden Sie mit grösster Wahrscheinlichkeit den Job nicht erhalten. Ein Probetag sollte auf keinen Fall als Gratis-Arbeitstag gesehen werden, wie dieser leider oft betitelt wird.

Wird ein Probetag vergütet?
Wird ein Probetag klar als „Schnuppertag“ deklariert, geht es weniger um Ihre Arbeitsleistung als darum, den Arbeitsplatz und das Team kennen zu lernen. In solchen Fällen ist einen Vergütung unüblich. Oft bezahlt das Unternehmen dem Bewerber einen Aufwandersatz für eventuelle Fahrt- und Verpflegungskosten. Anders ist es, wenn Sie am Probetag einen vollen Arbeitseinsatz selbständig ausführen, zum Beispiel, wenn Sie in der Gastronomie eine Servicestation übernehmen und diese selbständig bewirten. Wer vollwertige Arbeit leistet, darf also einen Lohn beanspruchen, ausser es wurde vorgängig, am besten schriftlich vereinbart, dass kein Lohn bezahlt werde. Einen Grund, sich keinen Lohn bezahlen zu lassen, haben Kandidaten, die arbeitslos gemeldet sind und vom RAV Entgelt beziehen. Sie haben keinen Anspruch auf zwei Einkommen. Ähnlich steht es um Leute, die noch eine Stelle haben, und dort einen Ferientag für das Probearbeiten beziehen. Auch sie dürften für den Schnuppertag keinen Lohn entgegennehmen. Denn es ist verboten, während der Ferien einer bezahlten Arbeit nachzugehen.

Darf ich einen Probetag verlangen?
Oft ist einen Probetag Bestandteil des Bewerbungsprozesses. Falls dies nicht der Fall ist, dürfen Sie am Ende des ersten bzw. im zweiten Vorstellungsgespräch einen Probetag ansprechen. Begründen Sie diesen, in dem Sie Ihr Interesse am Unternehmen und der Arbeit in den Vordergrund stellen und dadurch einen Einblick in Ihre zukünftige Arbeit und den Arbeitsplatz erhalten wollen. In den meisten Fällen wird ein Probetag vom Unternehmen sehr geschätzt und zeigt grosses Interesse des Bewerbers.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING