Muss ich auch meine schlechten Arbeitszeugnisse mitschicken?
Veröffentlicht am 04.05.2016
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Wichtig zu wissen ist, ein Arbeitszeugnis muss einerseits der Wahrheit entsprechen und anderseits auch wohlwollend verfasst werden. Falls ein Arbeitszeugnis unehrliche Aussagen enthält, die Bewertung Ihrer Arbeitsleistung negativ formuliert wird und dadurch Ihr wirtschaftliches Weiterkommen behindert, kann das Arbeitszeugnis angefochten werden.
Zurück zur Frage, ein komplettes Bewerbungsdossier beinhaltet alle Arbeitszeugnisse, auch solche, die nicht positiv verfasst wurden. Bei einem fehlenden Arbeitszeugnis stellt sich der Empfänger rasch die Frage, was wohl der Grund für das fehlende Arbeitszeugnis ist. Falls Sie ein sichtlich schlechtes Arbeitszeugnis besitzen und dieses nicht angepasst werden kann, ist es empfehlenswert dies proaktiv im Bewerbungsschreiben oder -gespräch anzusprechen. Schildern Sie Ihre Situation sachlich, ohne negative Wertungen gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber auszusprechen.
Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING