Muss ich meinem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, dass ich politisch tätig bin? - suedostschweizjobs.ch
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Muss ich meinem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, dass ich politisch tätig bin?

Veröffentlicht am 02.06.2016
Zukünftigem Arbeitgeber mitteilen, dass ich politisch tätig bin - Mehr Infos und Tipps im Ratgeber von suedostschweizjobs.ch 1
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Der Arbeitgeber möchte möglichst viel über einen Bewerber erfahren. Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die Person in sein Unternehmen und in das Team passt.
Der Bewerber wiederum möchte nicht sein ganzes Leben offen legen. Beide Ansichten sind verständlich und nachvollziehbar. Daher ist ein Mittelweg, in welchem beide Interessen berücksichtigt werden, am sinnvollsten. In den meisten Arbeitsverhältnissen sind Fragen über Politikzugehörigkeit unzulässig, ähnlich wie bei der Frage ob jemand schwanger ist. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die mögliche Anstellung in einer politischen Partei erfolgen und dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten. Entscheidend ist dabei die zu erledigenden Arbeit respektive die mögliche Funktion. Somit muss der Bewerber in den meisten Fällen nicht mitteilen, ob er politisch tätig ist. Je nachdem wie stark der Bewerber politisch tätig ist, empfiehlt es sich den zukünftigen Arbeitgeber zu informieren und dadurch von Anfang an mit offenen Karten zu spielen.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING