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Outplacement – Unterstützung durch den Arbeitgeber

Veröffentlicht am 26.07.2013
Outplacement – Unterstützung durch den Arbeitgeber - südostschweizjobs.ch
In schwierigen Zeiten sind Unternehmer oft zu Reorganisationen und Restrukturierungen gezwungen. In der Folge kommt es manchmal auch zur Trennung von Mitarbeitenden. In solchen Situationen können Betroffene ihren Arbeitgeber unverbindlich um Unterstützung bitten.
Von Karl Kalt*
 
Was in Managementpositionen oft praktiziert wird, wird heute in der Regel auf allen Hierarchiestufen angeboten. Während des Prozesses einer Neuorientierung kann der Noch-
Arbeitgeber dem Freigestellten ein bezahltes Coaching, zu Neudeutsch Outplacement, vorschlagen.
 
Coaching als Orientierungshilfe 
Nach der Trennung vom bisherigen Arbeitgeber fühlen sich Betroffene in der Regel hilflos und alleine gelassen. Ein gutes Outplacement soll ihnen einerseits emotionale Hilfestellung bieten und andererseits alle wichtigen Aspekte der Stellensuche aufzeigen. Es soll Rüstzeug für die weitere Stellensuche sein und auch Vertrauen geben, dass sich wiederum neue Türen öffnen werden. So wird während dieses Prozesses eine Standortbestimmung durchgeführt: «Wo stehe ich, welche Möglichkeiten bieten sich, welche Weiterbildung ist gegebenenfalls angezeigt?» Die Erstellung von optimalen und überzeugenden Be­werbungsunterlagen, um sich gegen 100 andere Mitbewerber durchzu­setzen, ist genauso wichtig wie das Training von Vorstellungsgesprächen. Insbesondere Personen, welche sich einige Jahre nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt bewegt haben, tun sich  auf der Suche nach einer neuen Anstellung sehr schwer. Den meisten Stellensuchenden ist nicht bewusst, dass sich bis zu 100 Kandidaten und mehr für eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Entsprechend gross ist nach der 30. oder 40. Absage die Enttäuschung, und Resignation tritt ein – eine fatale Voraussetzung, um in diesem kompetitiven Prozess erfolgreich zu sein. Umso bedeutender ist die Überzeugung, dass mit einem Coaching sämtliche Voraussetzungen geschaffen wurden, um zumindest für das eine oder andere Vorstellungs­gespräch eingeladen zu werden.
 
Freiwillige Leistung der Betriebe
Rechtlich ist kein Unternehmen verpflichtet, seinen Freigestellten ein Coaching anzubieten. Die Erfahrungen lehren jedoch, dass Betroffene solche Angebote gerne annehmen und ausserordentlich schätzen. Das Unternehmen seinerseits leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung sei-nes guten Images und zur Existenz­sicherung seiner ehemaligen Mitarbeiter.
 
* Karl Kalt ist Personal Coach und Karriereberater bei KBC, Kalt Beck Consulting AG in Triesen/FL, Telefon +423 392 54 54, www.kbc-ag.li