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Kann eine schwangere Arbeitnehmerin von sich aus kündigen?

Veröffentlicht am 17.03.2017
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Jeder Schwangeren ist es selber überlassen, ob sie die Stelle künden oder angestellt bleiben möchte.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie während der ganzen Schwangerschaft und bis zur 16. Woche nach der Niederkunft einen Kündigungsschutz(Art. 336c OR) haben. So kann Sie der aktuelle Arbeitgeber während dieser Zeit nicht künden. Lassen Sie sich auch nicht zu einer Kündigung bzw. Auflösung des Arbeitsvertrags überreden oder drängen, auch nicht, wenn Ihnen der Arbeitgeber nach dem Mutterschaftsurlaub eine Anstellung anbietet. Wenn Sie von sich aus den Vertrag auflösen, haben Sie nach der Kündigungsfrist keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung und der Kündigungsschutz ist aufgelöst.

Autor: Peder Kerber von Kerber Coaching.