Der Bewerbungscoach empfiehlt: Nein, nach der Niederkunft des Kindes darf der Mutter während 16 Wochen nicht gekündet werden, dies wird im OR Art. 336c geregelt.
Falls gemäss Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis nur auf Ende Monat gekündigt werden kann, gilt dies auch für die Kündigung nach dem Schwangerschaftsurlaub. Die Dauer der Kündigungsfrist muss eingehalten werden und falls diese nicht geregelt ist, gelten Kündigunsfristen gemäss OR Art. 335.
Zudem werden im ArG Art. 35 die
Rechte von schwangeren Frauen und stillenden Müttern geregelt. Zum Beispiel dürfen Wöchnerinnen während den ersten 8 Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten und danach bis zur 16. Woche nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.
Natürlich kann eine Arbeitnehmerin auch während ihrem Schwangerschaftsurlaub von sich aus - unter Einhaltung der Kündigungsfrist - jederzeit künden, was aber nicht empfehlenswert ist, auch wenn der Arbeitgeber Sie dazu drängt.
Autor: Peder Kerber von Kerber Coaching.