von Ursina Kipfmüller, dipl. Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin beim Amt für Berufsbildung Graubünden
In der Schweiz gibt es einige Branchen, in denen schon seit jeher viele ungelernte Arbeitskräfte tätig sind, zum Beispiel in der Bau-, in der Pflege- oder in der Hotelbranche. Das schweizerische Bildungssystem setzt für alle weiterführenden Ausbildungen eine allgemeinbildende Schule oder berufliche Grundbildung voraus, also eine Mittelschule oder eine Berufslehre.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten im Erwachsenenalter einen Berufsabschluss nachzuholen: Die Validierung von Bildungsleistungen, die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung durch ein Qualifikationsverfahren, die verkürzte berufliche Grundbildung (auch verkürzte Lehre genannt) oder die reguläre berufliche Grundbildung/Lehre.
Frau Müller arbeitet im Hotel als Zimmermädchen. Die Hotelbranche gefällt ihr. Gerne würde sie aber auch andere Aufgaben übernehmen. Sie meldet sich zur Beratung an. Der Laufbahnberater zeigt ihr verschiedene Möglichkeiten auf: Da sie schon über einige Jahre Berufserfahrung im Hotelfach verfügt, ist sie direkt zur Abschlussprüfung als Hotelfachfrau EFZ zugelassen. Eine Validierung als Hotelfachfrau ist nicht möglich, da seitens der Branche kein Validierungsverfahren vorgesehen ist. Eine Validierung ist nur in gewissen Berufen möglich. Mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) legt Frau Müller den Grundstein für eine weitere Laufbahn im Hotel. Als Hotelfachfrau EFZ kann sie bereits eine Führungsfunktion übernehmen. Sie kann sich aber auch weiterbilden, beispielsweise zur Hotelière-Gastronomin HF.
Anders sieht es bei Herrn Pfeiffer aus: Er arbeitet als Pflegehelfer in einem Altersheim. Er würde gerne sein Fachwissen in der Pflege vertiefen und anspruchsvollere Aufgaben übernehmen. Dazu könnte er sich seine Kompetenzen als Fachmann Gesundheit EFZ validieren lassen oder aber er bereitet sich selbständig auf die Abschlussprüfung vor. Wenn er nebst seiner Berufserfahrung als Pflegehelfer bereits über eine abgeschlossene EFZ-Lehre verfügt (auch in einem völlig anderen Berufsfeld), könnte er direkt die Höhere Fachschule für Pflege besuchen.
Frau Huber ist 42 Jahre alt. Sie hat eine berufliche Grundbildung als Kauffrau EFZ absolviert und arbeitet schon lange in der Administration eines Industrieunternehmens. Mit ihrer beruflichen Situation ist sie nicht mehr zufrieden. Sie stellt sich Fragen wie: Soll ich etwas ganz Anderes machen oder einfach nur den Job wechseln? Sie meldet sich zur Laufbahnberatung an. Da sie über 40 Jahre alt ist, kann sie von einer viamia-Beratung profitieren, in der sie gemeinsam mit der Beratungsperson ihre berufliche Situation und die Chancen für ihre Weiterentwicklung analysieren kann. Je nach dem genügt schon ein Jobwechsel in ein anderes berufliches Umfeld oder aber sie beginnt etwas ganz Neues, zum Beispiel mit einer Zweitlehre oder direkt mit einem Bildungsgang der Höheren Berufsbildung.
Die berufliche Situation zu überprüfen, lohnt sich also immer – egal, ob im Jugend- oder Erwachsenenalter!
Amt für Berufsbildung Graubünden
Das Amt für Berufsbildung bietet nebst der Berufs- und Studienberatung auch Laufbahnberatungen für Erwachsene an.
Weitere Informationen:
www.berufsbildung.gr.ch
www.viamia.ch
www.berufsberatung.ch
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