Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz. Die Gesetzesrevision reflektiert die vermehrt digitale Datenverarbeitung. Welche Folgen hat das Datenschutz-Update?
von Melanie Biaggi, Content & Communication Managerin Hochschulkommunikation an der Fernfachhochschule Schweiz FFHS
Das erste Bundesgesetz über den Datenschutz stammt aus dem Jahr 1992 – eine Revision war unumgänglich. Das neue Gesetz, das im September ein Jahr in Kraft ist, soll der Bevölkerung gemäss dem Bund einen angemessenen Datenschutz garantieren. Konkret sollen Nutzerinnen und Nutzer mehr Transparenz über die Bearbeitung ihrer Daten erhalten und persönliche Daten besser vor Missbrauch geschützt sein. So müssen unter anderem bereits die Voreinstellungen standardmässig datenschutzfreundlich sein («privacy by default»).
Die meisten Menschen werden von dem neuen Datenschutzgesetz im Alltag nicht viel mitbekommen haben. Vielleicht werden sie häufiger aufgefordert, Cookie-Einstellungen zur Kenntnis zu nehmen und klicken dann wieder schnell weg. Oder sie mussten bei ihrem Arzt oder in der Apotheke ein Formular unterschreiben. Doch gerade im Internet sind unsere Daten begehrt. Diese dort zu schützen, liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.
Datensammlung floriert
Vor Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) mussten Schweizer Unternehmen ihre bestehenden Richtlinien und Datenschutzerklärungen prüfen und gegebenenfalls anpassen, sei es für ihre Webshops, Newsletter oder im Marketing. Um konform mit dem neuen Gesetz zu sein, sollten die Unternehmen sicherstellen, dass die Daten von Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden sowie anderen Personen korrekt verwaltet und bearbeitet werden. Zudem mussten die Mitarbeitenden für die Themen Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert und geschult werden. Weiter galt es, verschiedene Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen, etwa in Form eines Datenbearbeitungsverzeichnisses oder des Datenschutzhinweises auf der Website.
Für diese Anpassungen hatten Unternehmen etwas mehr als ein Jahr Zeit. Der Datenschutz wird aber auch in Zukunft regelmässig überprüft und laufend angepasst werden müssen. Denn die technischen Hürden für das Sammeln und Nutzen von Daten sind gemäss Experten massiv gesunken. Die Analyse von Personen- und Nutzerdaten zu Werbezwecken floriert. Das neue Datenschutzgesetz soll den Schutz unserer Daten ein Stück weit verbessern, eine lebhafte Debatte über Datenschutz und digitale Selbstbestimmung ist laut Experten aber weiterhin notwendig.
Datenschutz als Gütesiegel für Unternehmen
Die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht, insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), war das zweite grosse Anliegen im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz. Mit der Revision wird der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union gewahrt.
Für Leonie Ritscher, Projektleiterin bei economiesuisse und Expertin für dieses Thema, war die Einführung des neuen Gesetzes ein wichtiger Schritt für die Schweiz und ihre Unternehmen. «Einige Unternehmerinnen und Unternehmer denken sich vielleicht, dass Datenschutz ein kompliziertes Thema ist, das man nicht verstehen kann, aber es lohnt sich wirklich, die nötige Zeit zu investieren», sagte die Expertin gegenüber dem SRF. Beim Thema Datenschutz gehe es für Unternehmen auch um den eigenen Ruf. Investitionen in den Datenschutz seien ein Sicherheitspfand für die Zukunft des Unternehmens.
Neues CAS Datenschutz an der FFHS
Mit dem neuen CAS Datenschutz lernen die Studierenden, ihr Unternehmen durch die komplexen Anforderungen des nationalen und internationalen Datenschutzes zu navigieren. Das CAS umfasst ein Grundlagenmodul «Datenschutzrecht» und ein Vertiefungsmodul «Digital Compliance und Datenschutzmanagement». Die Weiterbildung, die ein Semester dauert, wird ab dem Frühlingssemester angeboten. Anmeldeschluss ist der 15. Dezember 2024 (spätere Anmeldungen je nach verfügbaren Studienplätzen möglich). Mehr Informationen gibt es unter
www.ffhs.ch/cas-datenschutz
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