Mit der AHV sollte man sich nicht erst beim Erreichen des Referenzalters beschäftigen. Eine regelmässige Überprüfung des Individuellen Kontos oder eine Rentenvorausberechnung sind durchaus sinnvoll. Damit können negative Auswirkungen frühzeitig erkannt und zu erwartende Rentenleistungen abgeschätzt werden.
von Willi Lütscher, Teamleiter AHV/ IV-Leistungen und Räto Müller, Teamleiter Support AK in der SVA Graubünden
Das Individuelle Konto (IK) ist die Grundlage für die Rentenberechnung.. Die Ausgleichskasse registriert die Einkommen, von denen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Sie führt für die Versicherten ein IK, in dem das deklarierte Erwerbseinkommen erfasst wird. Bei Arbeitnehmenden entnimmt sie das Jahreseinkommen der Lohndeklaration des Arbeitgebers. Bei Nichterwerbstätigen und Selbstständigerwerbenden tragen die Ausgleichskassen ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf dem IK ein. Werden Ihre Beiträge bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, führt jede dieser Kassen ein IK. Fehlende Beitragsjahre, sogenannte Beitragslücken, führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistung. Wer überprüfen möchte, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder der Arbeitgebende die abgezogenen Beiträge auch wirklich abgerechnet hat, kann bei der Ausgleichskasse oder unter
www.ahv-iv.ch kostenlos einen Auszug des IK verlangen. Wer die Richtigkeit der Einträge nicht anerkennt, kann innert 30 Tagen nach Zustellung des Kontoauszugs bei der AHV-Ausgleichskasse, die das beanstandete Konto führt, eine Berichtigung verlangen. Den Entscheid über das Berichtigungsbegehren fällt die AHV-Ausgleichskasse in Form einer Kassenverfügung. Ein IK-Auszug gibt noch keine Auskunft über eine zu erwartende Rentenleistung. Um dies zu erfahren, kann eine Rentenvorausberechnung beantragt werden. Diese zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen im Referenzalter oder bei einem Vorbezug der Altersrente gerechnet werden kann. Eine Vorausberechnung kann jederzeit verlangt werden. In bestimmten Lebenssituationen ist eine Vorausberechnung sinnvoll wie beispielsweise bei beruflichen oder familiären Veränderungen, einer Auswanderung oder bei der Planung eines Rentenvorbezugs. Wenn Sie Ihr Referenzalter noch lange nicht erreichen, ist die Vorausberechnung einer Altersrente wenig aussagekräftig. Da zum Zeitpunkt einer Vorausberechnung noch nicht alle Elemente der Rentenberechnung bekannt sind, ist diese unverbindlich. Die Ausgleichskasse muss gewisse Annahmen und Schätzungen machen. Macht jemand keine Angaben zur weiteren Lohnentwicklung, verwendet die Ausgleichskasse das letzte Jahreseinkommen und rechnet es bis zur Pensionierung hoch. Die Ausgleichskasse bezieht sich auf die Angaben im Antrag und überprüft nicht, ob diese richtig sind. Die Altersrente wird jeweils für den Zeitpunkt des Referenzalters oder gegebenenfalls des vorgesehenen Vorbezuges prognostisch berechnet. Grundlage für die Rentenberechnung bilden neben den Angaben der gesuchstellenden Person die Informationen aus dem IK. Vor jeder Vorausberechnung beschafft sich die Ausgleichskasse automatisch einen Kontenauszug. Sie können bei Ihrer Ausgleichskasse schriftlich eine Rentenvorausberechnung verlangen. Das Formular 318.282 – Antrag für eine Rentenvorausberechnung finden Sie unter
www.ahv-iv.ch. Für Ehepaare empfiehlt es sich, das Gesuch gemeinsam einzureichen. Die Vorausberechnung ist in der Regel kostenlos.
Die SVA Graubünden ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen in der ersten Säule. Um die durch den Bund und Kanton übertragenen Aufgaben fachkundig durchzuführen beschäftigen wir rund 200 Mitarbeitende. Zur SVA Graubünden gehören die AHV-Ausgleichskasse, die Familenausgleichskasse sowie die IV-Stelle. Unsere Hauptaufgaben beinhalten die folgenden Fachthemen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Invalidenversicherung
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